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Missbrauch von Fentanylplastern

pixelio/Rolf van Melis

Vollzug des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) – Missbrauch von Fentanylpflastern

Das Gesundheitsamts Straubing-Bogen bittet die ärztlichen Kollegen aus aktuellem Anlass um Beachtung der notwendigen Sorgfalt bei der Verschreibung und dem Umgang mit Medikamenten, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen.

Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können nicht nur für die Konsumenten, sondern auch für die verschreibenden Ärzte erhebliche finanzielle, strafrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen haben.

Zwei Fallkonstellationen des Missbrauchs von Fentanylpflastern haben sich in letzter Zeit im Bereich des Gesundheitsamts Straubing ereignet: zum einen wurden vermutlich drogen-abhängigen Personen von niedergelassenen Ärzten in hoher Menge Fentanylpflaster verordnet, zum anderen wurden in einem Seniorenheim Fentanylpflaster entwendet.

Verordnung von Betäubungsmittel-haltigen Medikamenten durch Ärzte
Artikel aus dem Straubinger Tagblatt vom 9. Dezember 2011

In dem im Artikel benannten Fall wurden dem des Drogenmissbrauchs verdächtigen Mann Fentanylpflaster in ausreichender Menge für einen Behandlungszeitraum von fast 5 Jahren verordnet. Hierzu suchte er insgesamt 20 verschiedene Ärzte auf, von denen er insgesamt 80 Rezepte erhielt, mehrfach wurde eine Menge von 20 Pflastern auf einem Rezept verordnet.

Der Missbrauch von Fentanyl hat in den letzten Jahren zugenommen. Zudem besteht bei diesem potenten Mittel eine erhebliche Gefahr der tödlichen Überdosierung.

Häufig wird von den meist jungen Drogenkonsumenten gegenüber dem Arzt angegeben, dass der eigene behandelnde Arzt in Urlaub sei und sie wegen chronischer Schmerzen ein Rezept über ein Betäubungsmittel benötigen würden.

Von der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen (BAS) wird empfohlen, wenn möglich, Kontakt zum behandelnden Arzt aufzunehmen. In der Regel ist dies wegen Urlaubs aber nicht möglich. Hier rät die BAS (www.bas-muenchen.de):
> Empfehlungen zur Verordnung von Fentanylpflastern, sowie:
> Empfehlungen zum Umgang mit gebrauchten Fentanylpflastern,
den Patienten eine gegenseitige Schweigepflichtsentbindung gegenüber der Krankenkasse unterschreiben zu lassen, um eine Suchterkrankung auszuschließen:

"Herr / Frau ............, geb. am ........ entbindet seine / ihre Krankenkasse und den Arzt / die Ärztin Dr. ...... gegenseitig von der Schweigepflicht. Dies bezieht sich insbesondere auf die Medikamentenverordungen."

Schmerzpatienten, die eine Indikation für die Anwendung von Betäubungsmitteln haben, werden in der Regel Verständnis für dieses Vorgehen haben. So kann die adäquate Schmerzbehandlung der Patienten sichergestellt werden.

Für Patienten, die einen Missbrauch des Betäubungsmittels beabsichtigen, wird diese Maßnahme wegen möglicher folgender Sanktionen eine abschreckende Wirkung entfalten. Auch kann so möglicherweise die Konsultation vieler verschiedener Ärzte innerhalb eines kurzen Zeitraums, um möglichst viele Rezepte zu erhalten, eingedämmt werden.

Falls die Verordnung eines BtM durch einen anderen Arzt als den behandelnden Hausarzt erfolgen muss, sollte die kleinstmögliche Menge verordnet werden.

Diebstahl von Betäubungsmittel-haltigen Pflastern im Seniorenheim

Von einer Pflegefachkraft wurden wiederholt Fentanyl-haltige Pflaster gestohlen. Die betreffende Person entfernte die neu aufgeklebten Pflaster von der Haut der behandelten Heimbewohner. Sie nahm in Kauf, dass die Patienten weiter Schmerzen litten, da das Pflaster entfernt war.

Zudem bestand die Möglichkeit einer weiteren Dosissteigerung durch die behandelnden Ärzte bei vermeintlich noch zu niedriger Menge des Fentanyl. Die hieraus erwachsenden möglichen Komplikationen wurden ebenfalls bewusst hingenommen. Zudem wurden andere Medikamente mit Suchtpotential (Tramadol, Codein) gestohlen.

Nach einer aktuellen Erhebung der Bayerischen Akademie für Sucht- und Gesundheitsfragen ist bei den psychoaktiven Substanzen der Konsum von Fentanyl im Raum Niederbayern/Oberpfalz zunehmend. Es muss befürchtet werden, dass zukünftig gehäuft Fälle von Fentanylmissbrauch auftreten, auch verbunden mit Unannehmlichkeiten für beteiligte Ärzte und Senioren-einrichtungen.

Rechtsgrundlagen zum Umgang mit Betäubungsmitteln sind das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) und die Verordnung über das Verschreiben, die Abgabe und den Nachweis des Verbleibs von Betäubungsmitteln (Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung - BtMVV):

BtMG: www.gesetze-im-internet.de/btmg_1981/
BtMVV: www.gesetze-im-internet.de/btmvv_1998/

Sowohl Gesetz als auch Verordnung sind umfassend ordnungsmittel- und strafbewehrt. Dies betrifft sowohl die Konsumenten als auch diejenigen, die für Verordnung und Nachweisführung einschließlich Dokumentation des Verbleibs von Betäubungsmitteln verantwortlich sind.

Bei Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Gesundheitsamts gerne zur Verfügung.

Schmerzmittelpflaster als Drogenersatz missbraucht
Mann und Frau ließen sich über 80 Rezepte ausstellen
Straubinger Tagblatt vom 09. Dezember 2011

Straubing—Bogen. (ta) In großem Stil Schmerzmittelpflaster als Drogenersatzstoff missbraucht haben ein 29-Jähriger aus dem nördlichen Kreis Straubing-Bogen und eine 36-jährige Straubingerin, denen die Polizei jetzt auf die Schliche gekommen ist. Die beiden sollen die Pflaster sowohl weiterverkauft, als auch zu ihrer eigenen Suchtbefriedigung genutzt haben.

Ins Fadenkreuz der Ermittler waren der Mann und die Frau geraten, weil eine Überprüfung des Landratsamtes Straubing-Bogen eine verdächtige Häufung von ausgestellten Rezepten für Schmerzpflaster über Monate hinweg ergeben hatte, meldete die Polizei am Donnerstag.

Demnach ließen sich die beiden — größtenteils unabhängig voneinander — von rund 20 Ärzten über 80 Rezepte für Fentanylpflaster ausstellen. So kamen beispielsweise fast 600 Fentanylpflaster zusammen, die dem Mann eigentlich als Schmerzmittel verschrieben worden waren. Er hatte angegeben, die Pflaster wegen Schmerzen nach einem Wirbelbruch zu benötigen.

Die Frau hatte sich fast 300 Schmerzmittelpflaster ergaunert. Da bei bestimmungsgemäßem Gebrauch für den Ausstellungszeitraum jedoch viel weniger Pflaster ausreichend gewesen wären, besteht laut Polizei der dringende Verdacht, dass die Fentanylpflaster weiterverkauft oder als Betäubungsmittelersatz verwendet wurden. Die Kripo Straubing und die Staatsanwaltschaft Regensburg, Zweigstelle Straubing, ermitteln nun wegen mehrerer Vergehen des illegalen Handels mit Betäubungsmitteln.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Missbrauch von Fentanylpflastern zu erheblichen Gesundheitsstörungen bis hin zu Todesfällen führen kann. ImBereich des Polizeipräsidiums Niederbayern hat es in den vergangenen Jahren mindestens zwei Todesfälle gegeben, bei denen der Missbrauch von Fentanyl nachgewiesen war.